IBA-LEHRGANG

FARBTECHNIK

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In diesem Lehrgang Farbtechnik lernst du alles rund um das Malen und Lackieren. Du erfährst, wie man Wände und Fassaden schützt, Räume verschönert und mit verschiedenen Techniken kreativ wird. Wenn du Farben liebst, keine Höhenangst hast und gerne handwerklich arbeitest, ist dieser Lehrgang perfekt für dich! Wir zeigen dir, wie du Untergründe bearbeitest und mit Farben und Lacken gestaltest – von der Theorie bis hin zur Praxis.

Stundentafel IBA Farbtechnik

Der Bildungsgang im Überblick

Table Header

Bildungsgang:

Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA)
Farbtechnik

Lehrgang im Bereich Farbtechnik zur Vorbereitung auf die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung oder Tätigkeit.

Ziel des Lehrgangs:

Erweiterung der Allgemeinbildung, Erfahrungen mit den Anforderungen von Beruf und Gesellschaft sammeln, eine berufliche Anschlussperspektive erwerben, Erwerb der Berufsbildungsreife (BBR), der erweiterten Berufsbildungsreife (eBBR) oder des Mittleren Schulabschlusses (MSA).

Dauer:

1 Jahr oder 2 Jahre

Abschluss:

  • Berufsbildungsreife (BBR)
  • Erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR)
  • Mittlerer Schulabschluss (MSA)

Voraussetzungen

keine besonderen Voraussetzungen erforderlich

Ansprechpartner:

Sekretariat der August-Sander-Schule
Naglerstraße 1-3
10245 Berlin

Bewerbungsunterlagen

Die Aufnahme in den Bildungsgang ist schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. das Zeugnis über die erreichte Schulbildung* in beglaubigter Kopie,
  2. ein tabellarischer Lebenslauf,
  3. zwei Lichtbilder neueren Datums,
  4. Kopie des Leitbogens (für die Eingangsbestätigung auch das Original).
  5. Sofern vorhanden:
    a. Anlage über das Arbeits- und Sozialverhalten,
    b. Nachweise über bereits absolvierte Praktika oder andere Empfehlungen aus der Sekundarstufe I
    c. die Protokolle über Anschluss- und Beratungsgespräche zur Berufsorientierung aus dem Berufswahlpass,
  6. gegebenenfalls den Bescheid über das Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs,
  7. bei nicht volljährigen Bewerberinnen und Bewerbern die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Aufnahme in den Bildungsgang und
  8. bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern mit einem in § 41 Absatz 2 des Schulgesetzes genannten Aufenthaltsstatus (Gestattung, Duldung) der Nachweis über den Aufenthaltsstatus in beglaubigter Kopie.

    * Wurde das Zeugnis über die geforderte Schulbildung noch nicht erteilt, ist das letzte Halbjahreszeugnis beizufügen. Das Abschlusszeugnis ist nach Erhalt unverzüglich nachzureichen.

Download:

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Wochen­stunden
BBR/eBBR

Wochen­stunden MSA

Berufsfeldbezogener Unterricht
Fachpraxis

12

6

Fachtheorie

4

4

Betriebliche Lernaufgabe

2

2

Berufsfeldübergreifender Unterricht
Deutsch

2

4

Englisch

2

4

Mathematik

2

4

Wirtschafts- und Sozialkunde

2

2

Informations­verarbeitung/Planung des beruflichen Anschlusses

2

2

Sport

2

2

Gesamt:

30 Std.

30 Std.

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